UVV Prüfungen

Diese Leistungen können wir Ihnen bieten:

  • Ausbildung Staplerfahrer mit Staplerschein (Ausbildung als Staplerfahrer m/w/d)
  • DGUV Gabelstapler Grundsatz 308-001 und Grundsatz 308-009
  • Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen-Führerschein
  • Schulung nach dem DGUV Grundsatz 308-008
  • UVV Prüfung an Flurförderzeuge
  • UVV Prüfung an Hubarbeitsbühnen
  • UVV Prüfung an Krane
  • UVV Prüfung PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • UVV Prüfung an elektrische Betriebsmittel
  • UVV Prüfung an Leitern und Tritte
  • UVV Prüfungen an Kraftbetriebene Kleingeräte
  • UVV Prüfungen an Türen und Tore
  • UVV Prüfungen an Regale
  • UVV Prüfungen an Fahrzeugen

 

Ob Baugewerbe, Produktion oder Industrie, ohne technische Arbeits- und Betriebsmittel würden Unternehmensabläufe viel langsamer voranschreiten. Damit Mitarbeiter sicher und gefahrlos mit Flurförderzeugen, kraftbetriebenen Kleingeräten und Co. im Arbeitsalltag hantieren können, müssen die Gerätschaften sowie Anlagen genau auf den Prüfstand gestellt werden. Zweifelsohne sind Firmeninhaber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für jede einzelne Beschäftigte und jeden einzelnen Beschäftigten vollumfänglich zu gewährleisten. Entsprechende Pflichten sind in der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) eindeutig geregelt.

 

Wer führt die UVV Prüfung durch und was wird genau begutachtet?

 

Jedes Arbeitsmittel, von dem eine Betriebsgefahr ausgehen könnte, nimmt ein Sachkundiger, der über das entsprechende Zertifikat verfügt, explizit in Augenschein. Einmal im Jahr müssen Unternehmen und Betriebe ihrer Pflicht zur Schadensprävention nachkommen. Wer diese Anordnung nicht einhält, der riskiert ansonsten Bußgeldstrafen. Dienstfahrzeuge, Baumaschinen, Stapler, Hebebühnen und andere Flurförderzeuge sowie Kräne werden von dem UVV Prüfer auf Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit gecheckt. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) unterliegen ebenfalls hohen sicherheitstechnischen Anforderungen. Generell muss jedem Unternehmen bewusst sein, werden Arbeitsmittel und elektrische Betriebsmittel zur Verwendung für Arbeiter*innen bereitgestellt, dann ist eine 100-prozentige Funktionsfähigkeit Grundvoraussetzung. Egal, ob es sich dabei um Einzelunternehmen, große Landwirtschaftsbetriebe, Industrieunternehmen oder Händler handelt. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Grundsätze für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln festgehalten.

 

Wer nicht möchte, dass ein externer Dienstleister die UVV Prüfung in die Hände nimmt, der betraut eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vom Unternehmen für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Allerdings muss die auserwählte UVV-Prüferin oder der auserwählte UVV Prüfer über die entsprechende Eignung verfügen. Die Berufsgenossenschaft bietet Kurse zur Qualifizierung zum Sachkundigen an. Als befähigte Personen eignen sich Kfz-Gesellen oder Kfz-Meister gleichermaßen gut.